Verpackungsgesetz 2019

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    Deutschland

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
  • sammler_paradies

    74 Beiträge

    Deutschland

    hallo, lese mal erst das VerpackG

    § 11 Absatz 4

    Von der Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 ist befreit,
    wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen der
    Materialarten Glas von weniger als 80 000 Kilogramm,
    Papier, Pappe und Karton von weniger als 50 000 Kilo-
    gramm sowie der übrigen in § 16 Absatz 2 genannten
    Materialarten von weniger als 30 000 Kilogramm im
    vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr
    gebracht hat. Die Zentrale Stelle oder die zuständige
    Landesbehörde kann auch bei Unterschreiten der
    Schwellenwerte nach Satz 1 jederzeit verlangen, dass
    eine Vollständigkeitserklärung gemäß den Vorgaben der
    Absätze 1 bis 3 zu hinterlegen ist.

    Hast Du über 50 Tonnen Verpackungsmaterial im Jahr?

    MfG sammler_paradies
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    Deutschland

    hallo, lese mal erst das VerpackG

    § 11 Absatz 4

    Von der Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 ist befreit,
    wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen der
    Materialarten Glas von weniger als 80 000 Kilogramm,
    Papier, Pappe und Karton von weniger als 50 000 Kilo-
    gramm sowie der übrigen in § 16 Absatz 2 genannten
    Materialarten von weniger als 30 000 Kilogramm im
    vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in Verkehr
    gebracht hat. Die Zentrale Stelle oder die zuständige
    Landesbehörde kann auch bei Unterschreiten der
    Schwellenwerte nach Satz 1 jederzeit verlangen, dass
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    Absätze 1 bis 3 zu hinterlegen ist.

    Hast Du über 50 Tonnen Verpackungsmaterial im Jahr?

    MfG sammler_paradies
    • Erstellt am 30.09.2018 um 13:45
    • #911710
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    • Erstellt am 30.09.2018 um 16:35
    • #911752
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  • LenzMontagny

    3899 Beiträge

    Frankreich

    Sind auch private Verkäufer (z.B. eBay) von der Lizenzierungspflicht betroffen?

    Nein, das Verpackungsgesetz nimmt nur denjenigen in die Pflicht, der Verpackungen "gewerbsmäßig" (vgl. § 3 Nr. 14 VerpackG) in Verkehr bringt.

    Allgemein stellt sich aber etwa bei eBay & Co. das bekannte Problem, ab wann ein Verkäufer „als gewerblich Handelnder“ anzusehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierfür einen Leitfaden zur Verfügung, der sich intensiv mit der Abgrenzung zwischen Unternehmer und Verbraucher beschäftigt.

    Wen wunderts, dass man Bananen nur linksgebogen verkaufen darf?

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