• martin52

    1644 messages

    Suisse

    kein Tschendern mehr, weil amtliche Sprache ja leicht verständlich sein soll.....wie z.B. dieses Muster aus der unseligen LUCID-Verordnung.

    Diese Pflicht gilt auch für Erstinverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (wie z.B. Transporverpackungen) und Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen.

    alles klar? :deal: