Der Versteigerer erhebt vom Käufer ein Aufgeld von 25 % des Zuschlagspreises. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Porto, Verpackung und Versicherungsspesen werden zu Selbstkosten berechnet.
Zahlung per Banküberweisung.
Informations complémentaires aux conditions de vente
Allgemeine Versteigerungsbedingungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Versteigerung ist freiwillig, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aufgrund von schriftlichen oder fernmündlichen Geboten. Alle Lose werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung versteigert. Der Versteigerer behält sich vor, bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen
Den Zuschlag erhält der Meistbietende Interesse wahrend, d.h. eine Steigerungsstufe über dem zweithöchsten Gebot, wenn kein Gegengebot vorliegt, zum Ausruf. Bei gleich hohen Geboten erhält der Erstbietende den Zuschlag. Bei Losen, die mit "Gebot" ausgerufen werden, erfolgt der Zuschlag zum Höchstgebot. Das Mindestgebot bei diesen Losen beträgt EUR 10,-. Der Auktionator ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen.
Die Mindeststeigerung beträgt: bis EURO 100,- EURO 2,-; ab EURO 100,- EURO 5,-; ab EURO 200,- EURO 10,-; ab EURO 500,- EURO 20,-; ab EURO 1.000,- EURO 50,-; ab EURO 2.000,- EURO 100,-; ab EURO 5.000,- EURO 200,-; ab EURO 10.000,- EURO 500,-; ab EURO 20.000,- EURO 1.000,- und entsprechend fortgesetzt. Gebote wie "bestens", "auf jeden Fall" oder ähnlich haben keinen Anspruch auf unbedingten Zuschlag. Wir vertreten sie bis zum 4-fachen Ausruf.
Der Versteigerer erhebt vom Käufer ein Aufgeld von 25 % des Zuschlagspreises. In diesem Aufgeld sind alle pauschalen Gebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Sie wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Porto, Verpackung und Versicherungsspesen werden zu Selbstkosten berechnet.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Rechnungsbeträge sind sofort nach Zustellung der Auktionsrechnung fällig, falls nicht vor der Auktion andere Vereinbarungen getroffen wurden. Wer für Dritte bietet, muss seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen; anderenfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Bis zur vollständigen Zahlung (die Zahlung durch Scheck oder Wechsel, bis zur Einlösung) bleiben die Lose Eigentum des Versteigerers. Ein Anspruch auf Herausgabe der ersteigerten Lose besteht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, werden Zinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenen Monat berechnet. Alle Beträge, welche 10 Tage ab Rechnungsdatum nicht bei uns eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2 %. Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nach oder nimmt er die ersteigerten Lose nicht ab, so ist der Versteigerer, nach Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung, berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. In diesem Falle ist der Versteigerer berechtigt, vom Käufer einen pauschalen Schadensersatz von 25 % des Rechnungsbetrages zu verlangen (Ersatz für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision, sowie Aufwendungen), sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens durch den Versteigerer bleibt unberührt. Der Versteigerer ist alternativ berechtigt, die Lose für Rechnung des Käufers neu zu versteigern. Der Käufer wird dann zum Einlieferer und es gelten die Provisionsabzüge nach den Einlieferungsbedingungen. Er haftet in diesem Fall für den Mindesterlös. Zu einem neuen Gebot wird er nicht zugelassen. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner.
Die Versendung der Lose erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware versandfertig der Post übergeben worden ist. Ist das Kaufgut versandbereit und verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Versteigerer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die ersteigerten Lose sind während des Posttransportes vom Versteigerer gegen Diebstahl versichert.
Die Beschreibungen der Lose erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sämtliche Lose können vor der Versteigerung in den Geschäftsräumen des Versteigerers besichtigt und geprüft werden. Mit Ausnahme von Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen kann jedes Los gegen Übernahme der Versandkosten einschließlich der Versicherungsgebühren zur Ansicht gefordert werden, bei uns unbekannten Kunden allerdings nur bei Nachweis von Referenzen. Bedingung ist: Rücksendung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, so wie die Zusendung erfolgte. Geht die Rücksendung bis spätestens zum Tag der Auktion nicht bei uns ein, können die Lose dem Interessenten "auf jeden Fall" zugeschlagen werden. Lose, die der Käufer zur Ansicht hatte, sind von der Reklamation ausgeschlossen.
Bei Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer kleiner Mängel nicht reklamiert werden. Fehler, die sich aus Abbildungen ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung usw.) können nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden. Durch die Abgabe eines Gebotes auf Marken mit Attest werden die Prüfzeichen bzw. Atteste, die dem Käufer zur Einsicht bzw. Kenntnisnahme zur Verfügung stehen, als maßgebend anerkannt. Neue Urteile anderer Prüfer berechtigen nur zur Reklamation, falls vor der Auktion ein entsprechender Vorbehalt vereinbart wurde. Im übrigen müssen Reklamationen bei offen zutage tretenden Fehlern innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe oder Zustellung der Lose beim Versteigerer eingegangen sein.
Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden. Durch die Abgabe eines Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen anerkannt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Versteigerers: Gerichtsstand für sämtliche, sich aus der Rechtsbeziehung Versteigerer/Käufer ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Sitz des Versteigerers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.