Neujahr fängt ja gut an .....

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    Jetzt muss ich mich doch noch melden, Ihr Neider!

    Nicht ohne Grund verkaufe ich hier in großen Stückzahlen, für jeden nachprüfbar

    Ich muss mich genau so an die Gesetze halten wie jeder andere auch.

    10 Jahre hatte ich einen Versandhandel mit Ladengeschäft mit 2 Betriebsprüfungen.

    Ich biete als Privater an nach einer Verfügung der Finanzbehörden.

    Jeder Gewerbebetreiber darf Ausgaben absetzen, ich dafür nicht mehr!

    Mehr brauch und will ich hier nicht sagen.

    Alles klar Ihr Oberschläule?

    Ich wünsche allen im neuen Jahr Gute Geschäfte
    • Created on Jan 6, 2013 at 11:56 AM
    • #428569
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  • briefmarkenjunky

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    • Created on Jan 6, 2013 at 12:50 PM
    • #428577
    Juhu jetzt muß ich doch auch mal hier rumsenfen :grimace:

    Jeder weiß was und dann wird alles zusammen geschmissen...

    1.) Jeder der nachhaltig Waren verkauft muß dies Versteuern ... dazu reicht es schon 10 angebote im Monat anzubieten .

    2) das heißt aber nicht das man dafür ein Gewerbe angemelden muß teilweise ist dies auch nicht möglich .

    3) Private Veräußerungsgeschäfte und die daraus resultierenden Gewinne werden über die Einkommenssteuererklärung errechnet / erhoben .. Verluste , Ausgaben können den Gewinn mindern .

    4) Ob eine Gewerbe Anmeldung von nöten ist hängt wohl vom Umsatz ab..., ab 1000 € im Monat kann ich jedem nur raten dies zu tun.

    5) Um , abmelden usw, bringt nichts die Steuerfahndung bekommt euere Umsätze direkt von den Plattformen auf anfrage...und bis ihr Post bekommt kann es schon mal ein Jahr dauern ... und dann werden auch eure Einsteuererklärungen geprüft ...

    6) Auch Börsen , Flohmärkte usw... werden überprüft ...

    7) Jaja die armen Profi - Gewerblichen die sich so mit den Privaten Kunden rumschlagen müßen...:grimace:

    Ja ja ... ja ich hatte Kontakt mit der Steuerfahndung ( mein dank dafür geht dafür nach Bochum und Spanien ...) ... aber dank eines guten Steuerberaters ist bei mir heute immer noch alles im grünen Bereich und ich brauchte auch nicht vom privat Anbieter zum Profianbieter motieren...:veryhappy::veryhappy::veryhappy:
    und seit Jahren wird auch alles sauber versteuert.

    Also geht zum Finazamt / Steuerberater dann seit Ihr auf der sicheren Seite...und teuer ist das auch nicht.
  • sammlerkalle

    881 messages

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    Juhu jetzt muß ich doch auch mal hier rumsenfen :grimace:

    Jeder weiß was und dann wird alles zusammen geschmissen...

    1.) Jeder der nachhaltig Waren verkauft muß dies Versteuern ... dazu reicht es schon 10 angebote im Monat anzubieten .

    2) das heißt aber nicht das man dafür ein Gewerbe angemelden muß teilweise ist dies auch nicht möglich .

    3) Private Veräußerungsgeschäfte und die daraus resultierenden Gewinne werden über die Einkommenssteuererklärung errechnet / erhoben .. Verluste , Ausgaben können den Gewinn mindern .

    4) Ob eine Gewerbe Anmeldung von nöten ist hängt wohl vom Umsatz ab..., ab 1000 € im Monat kann ich jedem nur raten dies zu tun.

    5) Um , abmelden usw, bringt nichts die Steuerfahndung bekommt euere Umsätze direkt von den Plattformen auf anfrage...und bis ihr Post bekommt kann es schon mal ein Jahr dauern ... und dann werden auch eure Einsteuererklärungen geprüft ...

    6) Auch Börsen , Flohmärkte usw... werden überprüft ...

    7) Jaja die armen Profi - Gewerblichen die sich so mit den Privaten Kunden rumschlagen müßen...:grimace:

    Ja ja ... ja ich hatte Kontakt mit der Steuerfahndung ( mein dank dafür geht dafür nach Bochum und Spanien ...) ... aber dank eines guten Steuerberaters ist bei mir heute immer noch alles im grünen Bereich und ich brauchte auch nicht vom privat Anbieter zum Profianbieter motieren...:veryhappy::veryhappy::veryhappy:
    und seit Jahren wird auch alles sauber versteuert.

    Also geht zum Finazamt / Steuerberater dann seit Ihr auf der sicheren Seite...und teuer ist das auch nicht.
    • Created on Jan 6, 2013 at 1:37 PM
    • #428588
    Zum 4. Punkt reicht schon ein Blick in Wikipedia: Link (http)

    Zitat 1 (zur Frage, was ein Gewerbe ist):
    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

    Zitat 2 (zur Frage, ob das anzumelden ist):
    In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden;

    Und natürlich sind die Gewinne dann zu versteuern. Wenn man das nicht tut, wird rückwirkend geschätzt und ein ordentlicher Zuschlag draufgeschlagen. Da kommt bei manchen schnell mal ein fünfstelliger Betrag zusammen, der dann innerhalb kürzester Frist nachzuzahlen ist.

    Wer herausbekommen möchte, ob man sich vom Finanzamt von der Besteuerung der Gewinne befreien lassen kann, sollte einfach mal bei Finanzamt des Mitglieds nachfragen, dass diese These in den Raum gestellt hat...

    P.S.:
    Nachtrag zu Zitat 1:
    - es gibt keine Sonderrechte für Sammler,
    - es ist egal, was man mit den Gewinnen macht - also auch dann, wenn man diesen Gewinn wieder in Briefmarken für die Sammlung anlegt, ist der Gewinn zuvor zu versteuern.
  • sammlerkalle

    881 messages

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    Zum 4. Punkt reicht schon ein Blick in Wikipedia: Link (http)

    Zitat 1 (zur Frage, was ein Gewerbe ist):
    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

    Zitat 2 (zur Frage, ob das anzumelden ist):
    In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden;

    Und natürlich sind die Gewinne dann zu versteuern. Wenn man das nicht tut, wird rückwirkend geschätzt und ein ordentlicher Zuschlag draufgeschlagen. Da kommt bei manchen schnell mal ein fünfstelliger Betrag zusammen, der dann innerhalb kürzester Frist nachzuzahlen ist.

    Wer herausbekommen möchte, ob man sich vom Finanzamt von der Besteuerung der Gewinne befreien lassen kann, sollte einfach mal bei Finanzamt des Mitglieds nachfragen, dass diese These in den Raum gestellt hat...

    P.S.:
    Nachtrag zu Zitat 1:
    - es gibt keine Sonderrechte für Sammler,
    - es ist egal, was man mit den Gewinnen macht - also auch dann, wenn man diesen Gewinn wieder in Briefmarken für die Sammlung anlegt, ist der Gewinn zuvor zu versteuern.
    • Created on Jan 6, 2013 at 2:39 PM
    • #428598
    Noch ein Nachtrag:

    Wer nach der obigen Definition gewerblich handelt, hat seinen Kunden Rechte einzuräumen:
    - Widerrufsrecht
    - Verkäufer trägt immer das Versandrisiko
    - es ist mindestens eine für den Kunden zuschlagsfreie Bezahlart anzubieten
    - ....

    Wer also nachhaltig handelt, und sich selbst als Privatier bezeichnet, riskiert auch eine Abmahnung eines Konkurrenten. Die Kosten für eine Abmahnung beginnen bei einem hohen dreistelligen Betrag. Wer viele Angebote hat, bei dem wird es entsprechend teurer und gerne auch vierstellig.

    Abmahnen kann jeder, der als Konkurrent gilt, und durch das Nichtanmelden des Gewerbes benachteiligt wird. Benachteiligt ist aber tatsächlich jeder, der sein Gewerbe angemeldet hat, da er wegen der abzuführenden Steuer höhere Preise nehmen muss, um auf den gleichen Ertrag zu kommen.
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    Noch ein Nachtrag:

    Wer nach der obigen Definition gewerblich handelt, hat seinen Kunden Rechte einzuräumen:
    - Widerrufsrecht
    - Verkäufer trägt immer das Versandrisiko
    - es ist mindestens eine für den Kunden zuschlagsfreie Bezahlart anzubieten
    - ....

    Wer also nachhaltig handelt, und sich selbst als Privatier bezeichnet, riskiert auch eine Abmahnung eines Konkurrenten. Die Kosten für eine Abmahnung beginnen bei einem hohen dreistelligen Betrag. Wer viele Angebote hat, bei dem wird es entsprechend teurer und gerne auch vierstellig.

    Abmahnen kann jeder, der als Konkurrent gilt, und durch das Nichtanmelden des Gewerbes benachteiligt wird. Benachteiligt ist aber tatsächlich jeder, der sein Gewerbe angemeldet hat, da er wegen der abzuführenden Steuer höhere Preise nehmen muss, um auf den gleichen Ertrag zu kommen.
    • Created on Jan 6, 2013 at 2:50 PM
    • #428602
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    • Created on Jan 7, 2013 at 2:10 AM
    • #428626
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