Sammlungsverkauf von Privat

  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Guten Tag

    mein erster Beitrag wurde auf meinen eigenen Wunsch hin gelöscht! Es hätte der Eindruck entstehehn können, dass das Landgericht Bochum mit dem APHV gemeinsame Sache macht! Das war nicht beabsichtigt!

    Folgende Fakten sind aber unwiderlegbar:

    Ich lebe in Frankreich und verkaufe in Frankreich (somit nach franz. Gesetz!)
    Die Lieferung der Briefmarken erfolgt weltweit!
    Nach franz. Recht bin ich Privatverkäufer!
    Seitens des APHV erhiel ich eine Abmahnung in Deutsch, a) weil ich Deutsch spreche und B) weil angeblich Deutsches Recht gelte!
    Gleich nach Ablauf der Frist erhielt ich eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Bochum!
    Ich nahm einen Anwalt, diser erhob einspruch und es ging einige Korrespondenz hin und her!
    Dann kam eine Ladung (auf Deutsch ) für einen Gerichtstermin am 27.4.2021 wo ich anwesend sein müss!
    Geht nicht wegen der Pandemie!
    Man einigte sich auf eine Videokonferenz!
    "Einen Tag vor dem Termin erhielt ich vom Landgericht Bochum eine Rechnung, Ausschnitt als Bild, auf welcher steht: Beendigung des gesamten Vefahrens durch antragsrücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung"
    Na Super, denke ich alles erledigt!
    Dem ist aber nicht so, das Gericht hatte ohne mein Wissen (Auch mein Anwalt wusste nichts davon) etwas zusätzliches eröffnet, was der APHV (der komischer Weise davon etwas wusste) zurückzog! Ein Schelm der Böses dabei denkt!
    Das sind die Fakten! Mehr über das Gebahren des APHV's findet Ihr im Internet -einfach googeln und sich selber schlaumachen!
    Und immer daran denken! Sich nicht einschüchtern lassen! Recht muss Recht bleiben! Und Deutsche Recht gilt nun mal nicht mehr in Frankreich!
    Weiterhin viel Spasse und danke Allen für Ihre Unterstützung.
    Martin
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Nachtrag für meine Sammlerfreunde aus Deutschland

    Ich habe Deutschland als Lieferland vorerst einmal gesperrt! Wenn Ihr also irgendwas kaufen wollt, so meldet Euch bei mir
    und wir suchen eine Lösung.
    Vielen Dank und trotz Allem viel Spass eim Briefmarken sammeln.

    NAchtrag für die APHV-Mitglieder:
    Mein Jahresumsatz in Deutschland betrug 2020 :

    Verkauf von mir €163.57

    Einkauf bei Auktionshäusern/Händlern für meine Sammlung 2020: €5'860.00

    Die Auktionshäuser haben von mir Post erhalten, in welchem ich den Sachverhalt aufführte und Ihnen
    mitgeteilt, dass ich ab sofort bei keinem APHV-Mitglied etwas kaufen werde.

    Die betroffenen Mitglieder kännen Ihren Schaden ja beim Verband einklagen!

    Mit freundlichen Grüssen
    Martin
    PS: ab sofort wieder 50 % Rabatt möglich, ich will endlich meine Sammlungen loswerden!
  • leuchtturm2015
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    77 Beiträge

    Deutschland

    Nachtrag für meine Sammlerfreunde aus Deutschland

    Ich habe Deutschland als Lieferland vorerst einmal gesperrt! Wenn Ihr also irgendwas kaufen wollt, so meldet Euch bei mir
    und wir suchen eine Lösung.
    Vielen Dank und trotz Allem viel Spass eim Briefmarken sammeln.

    NAchtrag für die APHV-Mitglieder:
    Mein Jahresumsatz in Deutschland betrug 2020 :

    Verkauf von mir €163.57

    Einkauf bei Auktionshäusern/Händlern für meine Sammlung 2020: €5'860.00

    Die Auktionshäuser haben von mir Post erhalten, in welchem ich den Sachverhalt aufführte und Ihnen
    mitgeteilt, dass ich ab sofort bei keinem APHV-Mitglied etwas kaufen werde.

    Die betroffenen Mitglieder kännen Ihren Schaden ja beim Verband einklagen!

    Mit freundlichen Grüssen
    Martin
    PS: ab sofort wieder 50 % Rabatt möglich, ich will endlich meine Sammlungen loswerden!
    • Erstellt am 28.04.2021 um 06:25
    • #1272995
    Hallo Herr Lenz,

    der Afrika-Ganzsachen-Katalog ist nicht wieder aufgetaucht?

    Viele Grüße
    leuchtturm2015
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Leider nein, er sei noch am suchen!
    Ich ärgere mich kann aber nichts machen
  • leuchtturm2015
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    77 Beiträge

    Deutschland

    Leider nein, er sei noch am suchen!
    Ich ärgere mich kann aber nichts machen
    • Erstellt am 28.04.2021 um 09:07
    • #1273058
    Man soll die Hoffnung nie aufgeben. :cool:

    Einen schönen Abend!
    leuchtturm2015
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Guten Tag

    mein erster Beitrag wurde auf meinen eigenen Wunsch hin gelöscht! Es hätte der Eindruck entstehehn können, dass das Landgericht Bochum mit dem APHV gemeinsame Sache macht! Das war nicht beabsichtigt!

    Folgende Fakten sind aber unwiderlegbar:

    Ich lebe in Frankreich und verkaufe in Frankreich (somit nach franz. Gesetz!)
    Die Lieferung der Briefmarken erfolgt weltweit!
    Nach franz. Recht bin ich Privatverkäufer!
    Seitens des APHV erhiel ich eine Abmahnung in Deutsch, a) weil ich Deutsch spreche und B) weil angeblich Deutsches Recht gelte!
    Gleich nach Ablauf der Frist erhielt ich eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Bochum!
    Ich nahm einen Anwalt, diser erhob einspruch und es ging einige Korrespondenz hin und her!
    Dann kam eine Ladung (auf Deutsch ) für einen Gerichtstermin am 27.4.2021 wo ich anwesend sein müss!
    Geht nicht wegen der Pandemie!
    Man einigte sich auf eine Videokonferenz!
    "Einen Tag vor dem Termin erhielt ich vom Landgericht Bochum eine Rechnung, Ausschnitt als Bild, auf welcher steht: Beendigung des gesamten Vefahrens durch antragsrücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung"
    Na Super, denke ich alles erledigt!
    Dem ist aber nicht so, das Gericht hatte ohne mein Wissen (Auch mein Anwalt wusste nichts davon) etwas zusätzliches eröffnet, was der APHV (der komischer Weise davon etwas wusste) zurückzog! Ein Schelm der Böses dabei denkt!
    Das sind die Fakten! Mehr über das Gebahren des APHV's findet Ihr im Internet -einfach googeln und sich selber schlaumachen!
    Und immer daran denken! Sich nicht einschüchtern lassen! Recht muss Recht bleiben! Und Deutsche Recht gilt nun mal nicht mehr in Frankreich!
    Weiterhin viel Spasse und danke Allen für Ihre Unterstützung.
    Martin
    • Erstellt am 28.04.2021 um 03:53
    • #1272929
    Die zentrale Frage zur gerichtlichen Zuständigkeit wurde doch hier vor zweieinhalb Jahren schon beschrieben:

    Link (https)

    Das Marktortprinzip wird im Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung immer wieder bestätigt.

    Beispiel Deutschland - BGH:

    BGH Urteil vom 26.2.2014 zu Az. I ZR 79/10
    Bei der Lieferung von Arzneimitteln aus dem Ausland nach Deutschland ist deutsches Recht anzuwenden.

    Beispiel Österreich - OGH:

    OGH Urteil vom 15.12.2015 zu Az. 4 Ob 161/15b
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche sind gemäß Art 6 Abs. 1 Rom-II-Verordnung nach dem jeweiligen Marktortrecht zu beurteilen.

    _____________


    Zu der gezeigten Rechnungskopie:

    Hier steht "Lenz ./. APHV"

    Bereits aus dieser Reihenfolge ergibt sich, das Sie bzw. Ihr Anwalt einen Antrag gestellt hat und dieser Antrag wurde zurückgenommen. Ein Antrag kann aber nur von demjenigen zurückgenommen werden, der ihn gestellt hat. Da es um ein Verfahren vor dem Landgericht geht, muß die Antragsrücknahme von Ihrem Anwalt erfolgt sein.

    Die einstweilige Verfügung wurde vom APHV beantragt. In dem dazu gehörenden Verfahren heißt es deshalb ganz sicher

    "APHV ./. Lenz".

    Wurde hier möglicherweise ein Aufhebungsanjtrag gestellt und anschließend zurückgenommen? Dann folgte daraus nämlich die korrekte Rechnungsstellung "Lenz ./. APHV".
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Guten Tag
    und vielen Dank für den Hinweis !

    Bei Lieferung von Arzneimittel verstehe ich das, schon wegen der unterschiedlichen Rezepturen und wegen Gefährdung
    der Gesundheit!

    Allerdings sind Briefmarken aus Frankreich (in Frankreich gedruckt) ganz sicher nicht deutschem Recht
    unterstellt! Das wäre ja was ganz Neues!

    Der Hinweis auf Lenz ./. APHV ist mir in Umkenntnis der Lage nicht aufgefallen, aber ich werde meinen Anwalt diesbezüglich kontraktieren.
    Und da mein Umsatz mit Deutschland € 163.57 ausmacht, fällt es mir nicht schwer, die BRD als Lieferland zu streichen!

    Schon sagenhaft, wie der APHV auf einen Schaden von bis zu €30'000.00 kommt!

    mfg

    Martin
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Guten Tag
    und vielen Dank für den Hinweis !

    Bei Lieferung von Arzneimittel verstehe ich das, schon wegen der unterschiedlichen Rezepturen und wegen Gefährdung
    der Gesundheit!

    Allerdings sind Briefmarken aus Frankreich (in Frankreich gedruckt) ganz sicher nicht deutschem Recht
    unterstellt! Das wäre ja was ganz Neues!

    Der Hinweis auf Lenz ./. APHV ist mir in Umkenntnis der Lage nicht aufgefallen, aber ich werde meinen Anwalt diesbezüglich kontraktieren.
    Und da mein Umsatz mit Deutschland € 163.57 ausmacht, fällt es mir nicht schwer, die BRD als Lieferland zu streichen!

    Schon sagenhaft, wie der APHV auf einen Schaden von bis zu €30'000.00 kommt!

    mfg

    Martin
    • Erstellt am 29.04.2021 um 03:25
    • #1273238
    „Bei Lieferung von Arzneimittel verstehe ich das, schon wegen der unterschiedlichen Rezepturen und wegen Gefährdung der Gesundheit!“

    Das Marktortprinzip hat mit dem jeweils angebotenen Produkt nichts zu tun. Rezepturen und/oder Gesundheitsgefährdungen waren nicht ansatzweise Gegenstand des Verfahrens. Es ging ausschließlich um wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Preis- und Rabattsystem des niederländischen Anbieters.

    „Allerdings sind Briefmarken aus Frankreich (in Frankreich gedruckt) ganz sicher nicht deutschem Recht unterstellt! Das wäre ja was ganz Neues!“

    Nein, das ist nichts Neues. Wie gesagt, wird das Marktortprinzip seit Jahrzehnten vom BGH und den Instanzgerichten bestätigt.

    „Der Hinweis auf Lenz ./. APHV ist mir in Umkenntnis der Lage nicht aufgefallen, aber ich werde meinen Anwalt diesbezüglich kontraktieren.

    Und da mein Umsatz mit Deutschland € 163.57 ausmacht, fällt es mir nicht schwer, die BRD als Lieferland zu streichen!

    Schon sagenhaft, wie der APHV auf einen Schaden von bis zu € 30'000.00 kommt!“

    Der Angabe des Streitwerts liegt in Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtssachen kein konkreter „Schaden“ zugrunde. Es ist der übliche Wert nach dem sich in Wettbewerbssachen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten berechnen. Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt gemäß § 3 ZPO vom Gericht nach freiem Ermessen.
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    Deutschland

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
  • werkenntihnnicht

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    • Erstellt am 29.04.2021 um 04:27
    • #1273298
    Das wiederum hört sich so an, wie das Wehgeschrei von einem, der eine Abmahnung erhalten hat.

    Große Worte - nichts dahinter.
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    Deutschland

    Das wiederum hört sich so an, wie das Wehgeschrei von einem, der eine Abmahnung erhalten hat.

    Große Worte - nichts dahinter.
    • Erstellt am 29.04.2021 um 04:34
    • #1273307
    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    „Bei Lieferung von Arzneimittel verstehe ich das, schon wegen der unterschiedlichen Rezepturen und wegen Gefährdung der Gesundheit!“

    Das Marktortprinzip hat mit dem jeweils angebotenen Produkt nichts zu tun. Rezepturen und/oder Gesundheitsgefährdungen waren nicht ansatzweise Gegenstand des Verfahrens. Es ging ausschließlich um wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Preis- und Rabattsystem des niederländischen Anbieters.

    „Allerdings sind Briefmarken aus Frankreich (in Frankreich gedruckt) ganz sicher nicht deutschem Recht unterstellt! Das wäre ja was ganz Neues!“

    Nein, das ist nichts Neues. Wie gesagt, wird das Marktortprinzip seit Jahrzehnten vom BGH und den Instanzgerichten bestätigt.

    „Der Hinweis auf Lenz ./. APHV ist mir in Umkenntnis der Lage nicht aufgefallen, aber ich werde meinen Anwalt diesbezüglich kontraktieren.

    Und da mein Umsatz mit Deutschland € 163.57 ausmacht, fällt es mir nicht schwer, die BRD als Lieferland zu streichen!

    Schon sagenhaft, wie der APHV auf einen Schaden von bis zu € 30'000.00 kommt!“

    Der Angabe des Streitwerts liegt in Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtssachen kein konkreter „Schaden“ zugrunde. Es ist der übliche Wert nach dem sich in Wettbewerbssachen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten berechnen. Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt gemäß § 3 ZPO vom Gericht nach freiem Ermessen.
    • Erstellt am 29.04.2021 um 03:44
    • #1273271
    Der Marktort ist Frakreich, hier wird die Ware verkauft und nicht in Deutschland! Deutschland ist der Lieferort!

    Anders bei Ebay wo man in Ebay Deutschland oder Ebay Frankreich verkaufen kann!

    Die Delcampe Plattform ist in Belgien und ich verkaufe die Ware in Frankreich!

    Aber wie es so ist: Ein Franzpse hat einen Werbebeitrag von einem Schweizer löschen lassen, weil in im franz. Text von CHF gesprochen hat und man in Frankreich EURO habe!
    Dumm nur, dass man in der Westschweiz französisch sprich und dort mit CHF bezahlen muss!

    C'est la vie
    mfg
    Martin
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Der Marktort ist Frakreich, hier wird die Ware verkauft und nicht in Deutschland! Deutschland ist der Lieferort!

    Anders bei Ebay wo man in Ebay Deutschland oder Ebay Frankreich verkaufen kann!

    Die Delcampe Plattform ist in Belgien und ich verkaufe die Ware in Frankreich!

    Aber wie es so ist: Ein Franzpse hat einen Werbebeitrag von einem Schweizer löschen lassen, weil in im franz. Text von CHF gesprochen hat und man in Frankreich EURO habe!
    Dumm nur, dass man in der Westschweiz französisch sprich und dort mit CHF bezahlen muss!

    C'est la vie
    mfg
    Martin
    • Erstellt am 29.04.2021 um 05:34
    • #1273334
    Sie haben den Grundgedanken des Marktortprinzips nicht verstanden.

    Lesen Sie sich doch einfach die beispielhaft genannten Entscheidungen des BGH oder auch die des OGH durch.

    Im Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, lieferte die niederländische Apotheke an Abnehmer in Deutschland und räumte hierbei nach deutschem Recht unzulässige Rabatte ein.

    Der Marktort ist in dem Fall Deutschland.

    Somit sind auch die deutschen Gerichte zuständig.

    Ihr Anwalt sollte das eigentlich wissen; wenn nicht, fragen Sie ihn, was er beruflich so macht.
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Marktort nach Tante google

    Ort, der das Marktrecht hat [und in dem Markt abgehalten wird]
    ************************************************************************

    Mein Markt wird in Frankreich abgehalten!

    Um das Marktortprinzip zu verstehen, muss man vermutlich studiert haben :hello:
    :ahah:
    Aber das ist wie mit den Gurken in der EU :cool2:

    Aber ich habe die BRD jetzt ausgesperrt!

    Und tschuesschen
    Martin
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Marktort nach Tante google

    Ort, der das Marktrecht hat [und in dem Markt abgehalten wird]
    ************************************************************************

    Mein Markt wird in Frankreich abgehalten!

    Um das Marktortprinzip zu verstehen, muss man vermutlich studiert haben :hello:
    :ahah:
    Aber das ist wie mit den Gurken in der EU :cool2:

    Aber ich habe die BRD jetzt ausgesperrt!

    Und tschuesschen
    Martin
    • Erstellt am 29.04.2021 um 06:27
    • #1273373
    Mit der EU hat das wenig zu tun.

    Die Anwendung des Marktortprinzips geht zurück auf die Pariser Verbandübereinkunft (VÜ) von 1883. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt die sog. Stockholmer Fassung von 1967, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1970 II 1073. Der Grundgedanke wurde lediglich von der EU übernommen.

    „Marktrecht“ hat übrigens mit dem Begriff „Marktortprinzip“ überhaupt nichts zu tun. Das Marktrecht wurde im Mittelalter eingeführt. Da wurde Städten das Recht eingeräumt, Wochen- oder Jahrmärkte abzuhalten und hierfür z.B. Steuern zu erheben. Das gibt es bis heute.


    ______________________________


    Und auf noch etwas bin ich gestoßen:

    Link (https)

    Hier schreiben Sie:

    „Hallo wiru_historycard

    Klar geht hie und da etwas verloren, von meinen über 20'000 Sendungen sind total 8 Stück verloren gegangen! Nachweisbar! Etliche mehr seien nicht angekommen ! Kann ja auch mal vorkommen, Paypal hat jeweils das Geld rückerstattet!

    Meist waren es kleinere Beträge!

    Ganz krass ar ein Fall im Elsass, ein Kunde behauptete er habe die Briefmarken nicht bekommen! Es war ein Grossbrief mit einer wunderschönen Frankatur. Ich erkundigte mich also auf dem Postamt des Dorfes und fragte nach, so ein Brief bleibt den Verteilern gerne mal in erinnerung! So auch in diesem Fall! Die Beamtin hat mir versichert, dass Sie den Brief dem Kunden ausgehändigt habe!

    Mit dieser Aussage konfrontiert krebste er zurück und meinte er habe es verwechselt, ein anderer Brief von einem anderem Verkäufer sei nicht angekommen.

    In einem weiteren Fall hat die Sekretärind den Brief falsch verteilt.
    Ich bin kein gewerblischer Verkäufer, mein Verkaufserlös liegt unter dem für Franreich geltenden Limit! In der BRD wäre ich vermutlich ein gewerblicher!

    Doch eines ist für mich ganz klar: Zahlungen per PAYPAL oder DELCAMPE-PAY oder anderen BEZAHLDIENSTEN, die Kosten verursachen werden prinzipiell nur noch mit Trackingnummer versandt! Das kostet mehr, bietet aber eine Garantie, dass die Ware ankommt! Auch erhält jder Käufer eine Bestätigungsemail mit einem Scan des Briefes, welcher verschickt wurde.

    So, jetzt habe ich wieder viel zu viel geschrieben, kein wunder bei diesem Wetter!
    Weiterhin viel Spass beim Sammeln, kaufen und verkaufen

    mit freundlcihen Grüssen
    Martin“

    Es gibt in Europa kein Land, in dem „über 20.000 Sendungen“ eines Verkäufers als „privat“ angesehen werden. Häufig werden Einordnungen oder Auskünfte des Finanzamtes als Argument benutzt, die angebliche Gewerblichkeit in Abrede zu stellen.

    Dazu muß man wissen, daß zwischen der fiskalischen und der wettbewerbsrechtlichen Betrachtung Welten liegen. Das Finanzamt interessiert sich i.d.R. nur für Gewinne. Wettbewerbsrechtlich kommt es darauf aber gerade nicht an. Es ist weder eine Gewinnerzielung noch eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

    Im Klartext: Sie verstoßen in allen europäischen Ländern gegen die Regeln des lauteren Wettbwerbs.
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Wer suchet der findet! Leider sind die Angaben von 20'000 Sendungen ebenso falsch die die Annahme des APHV vpn über 1'000 pro Jahr! Es konnte nachgewiesen werden, dass es 357 Sendungen waren und davon 34 nach Deutschland gingen! Mit einem gegenwert von ca. €164.00

    Das wurde vor Gericht bewiesen und klargestellt!

    Damit ist der Fall für mich erledigt!
  • werkenntihnnicht

    13 Beiträge

    Deutschland

    Wer suchet der findet! Leider sind die Angaben von 20'000 Sendungen ebenso falsch die die Annahme des APHV vpn über 1'000 pro Jahr! Es konnte nachgewiesen werden, dass es 357 Sendungen waren und davon 34 nach Deutschland gingen! Mit einem gegenwert von ca. €164.00

    Das wurde vor Gericht bewiesen und klargestellt!

    Damit ist der Fall für mich erledigt!
    • Erstellt am 29.04.2021 um 07:55
    • #1273403
    Na, ich weiß nicht, so oft verschrieben?

    Link (https)

    „Ebay dort sind die, Deutsche Gerichte sei Dank die Betrüger im Vormarsch, selber schuld wer dort voraus bezahlt! da habe ich über Tausend Euro liegen gelassen! Allerdings im Bereich Modelleisenbahn! Ebay ! Wahrlich nein Danke,

    für BM Sammler ist und bleibt Delcampe mein Favorit, allerdings bevorzuge ich die Frankophone Seite, weil dort die Händler und Unterstützung vorhanden ist.

    Ich persönlich verkaufe überall in meinem Namen, neu überall der gleiche Name,.nämlich Martin_de_montagny! Ich verkaufe 100 % garantiert gute und Echte Ware, zu fairen Preisen!

    Auf allen Plattformen hat es schwarze Schafe, das hat man Dir auch schon verklickert, doch ich kenne keinen der so viel Pech hat wie Du!

    Von meinen weit über 20'000 Sendungen sind 2 nicht angekommen, 1 davon wurde seitens der Postbeamtin eidesstattlich als zugestellt bestätigt und vom Kunden als nichterhalten moniert, Na den Kunden beliefere ich heute nicht mehr! Ansonsten liefere ich, nebst Euroraum, nach China, Japan, USA, England, Saudi Arabien, Aegypten, Israel ja sogar in die Schweiz.....“
  • Gemion0815

    50 Beiträge

    Deutschland

    Guten Tag

    mein erster Beitrag wurde auf meinen eigenen Wunsch hin gelöscht! Es hätte der Eindruck entstehehn können, dass das Landgericht Bochum mit dem APHV gemeinsame Sache macht! Das war nicht beabsichtigt!

    Folgende Fakten sind aber unwiderlegbar:

    Ich lebe in Frankreich und verkaufe in Frankreich (somit nach franz. Gesetz!)
    Die Lieferung der Briefmarken erfolgt weltweit!
    Nach franz. Recht bin ich Privatverkäufer!
    Seitens des APHV erhiel ich eine Abmahnung in Deutsch, a) weil ich Deutsch spreche und B) weil angeblich Deutsches Recht gelte!
    Gleich nach Ablauf der Frist erhielt ich eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Bochum!
    Ich nahm einen Anwalt, diser erhob einspruch und es ging einige Korrespondenz hin und her!
    Dann kam eine Ladung (auf Deutsch ) für einen Gerichtstermin am 27.4.2021 wo ich anwesend sein müss!
    Geht nicht wegen der Pandemie!
    Man einigte sich auf eine Videokonferenz!
    "Einen Tag vor dem Termin erhielt ich vom Landgericht Bochum eine Rechnung, Ausschnitt als Bild, auf welcher steht: Beendigung des gesamten Vefahrens durch antragsrücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung"
    Na Super, denke ich alles erledigt!
    Dem ist aber nicht so, das Gericht hatte ohne mein Wissen (Auch mein Anwalt wusste nichts davon) etwas zusätzliches eröffnet, was der APHV (der komischer Weise davon etwas wusste) zurückzog! Ein Schelm der Böses dabei denkt!
    Das sind die Fakten! Mehr über das Gebahren des APHV's findet Ihr im Internet -einfach googeln und sich selber schlaumachen!
    Und immer daran denken! Sich nicht einschüchtern lassen! Recht muss Recht bleiben! Und Deutsche Recht gilt nun mal nicht mehr in Frankreich!
    Weiterhin viel Spasse und danke Allen für Ihre Unterstützung.
    Martin
    • Erstellt am 28.04.2021 um 03:53
    • #1272929
    LIEBER MARTIN

    ANSCHEINEND BETREIBT DER APHV EIN GRÖSSERE ABMAHNUNGSWELLE
    BEI DELCAMPE UND EBAY GEGEN PRIVATVERKÄUFER DIE ANGEBLICH
    GEWERBSMÄSSIG HANDELN ICH HOFFE DEIN ANWALT WIRD DICH
    GUT VERTRETEN SCHADE DAS DU IM MOMENT KEINE VERKÄUFE
    MEHR NACH DEUTSCHLAND TÄTIGST DURCH DIESEN BLÖDSINN
    ZUMAL AUCH SEIT JAHREN DIE BRIEFMARKEN SAMMLER ZURÜCK
    GEHEN ICH STELLE HIER AUCH KAUM NOCH ETWAS EIN VERKAUFE
    ÜBERWIEGEND NEBENAN WO DIE GEBOTE AUCH HÖHER SIND
    LIEBE GRÜSSE NACH FRANKREICH AN MEIN LIEBLINGSLAND
    GRUSS BERND
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Lieber Bernd

    Ja das scheint so zu sein, wnn Du in meinem Shop etwas finden solltest, so gib mir einfach die Losnummer bekannt!
    Wir finden eine Lösung wie ich das nach Deutschland liefern kann ohne das gleich ein paar Händler Konkurs gehen.
    Und solltest Du mal auf dem Weg nach Spanien bei uns vorbeikommen, ichhabe noch Tausende Briefmarken, die ich an abholer verschenke und dazu gibt erst noch ein glas guten Wein.
    Gruss nach Deutschland, dem Land derRügenwalder mèhle, Spreewaldgurken und Dallmayer Kafee und nicht zu vergessen Franziskaner, Paulaner etc.
    Martin
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Korrektur: Rügenwalder Mühle aber auch sonstige Streichleberwürste, Leberkäse und weiteren spezialitäten. Ab soviel Gutem verblasst der APHV gleich als Nebensächlich. :veryhappy: :applause: :p :ahah:

    Schöne Zeit und auf einen baldigen Sommer
    Martin
    :d-happy: :beer: :whitewine: :redwine: :coffee:
  • Konto gelöscht
    Konto gelöscht

    0 Beiträge

    Deutschland

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
  • wiru_historycards
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    1414 Beiträge

    Österreich

    Hallo Martin !

    Auch ich finde es schade wenn Du ich hier verabschiedest . Lass Dich bei dieser Hetzjagd nicht unterkriegen . Ich wusste warum ich keine Briefmarken mehr anbiete . Habe die meisten jetzt verschenkt . Mit meinen Ansichtskarten habe ich genug zu tun . Gestern wieder sehr viele neue Kunden dazu gewonnen .

    Ich bekomme bald meine zweite Corona-Impfung . Unser Haus wird gerade General Saniert . Totales Chaos . Habe 4 Wochen in einer Pension geschlafen . Jetzt sind WC und Bad einmal fertig . Neue Fenstern sind auch schon in der Wohnung . Sanierung dauert noch bis Oktober . Habe jetzt einen wunderschönen Sommer ohne Balkonien .

    Falls Du einmal in die Steiermark kommst bist Du herzlich eingeladen .

    Über den APHV möchte ich mich hier nicht mehr äußern . Das ist mir einfach zu blöd . Falls ich eimal eine Briefmarkensammlung erbe würde ich sie verschenken .

    Mach weiter so und bleib gesund ! :cool2:
  • wiru_historycards
    PRO free

    1414 Beiträge

    Österreich

    Mit der EU hat das wenig zu tun.

    Die Anwendung des Marktortprinzips geht zurück auf die Pariser Verbandübereinkunft (VÜ) von 1883. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt die sog. Stockholmer Fassung von 1967, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1970 II 1073. Der Grundgedanke wurde lediglich von der EU übernommen.

    „Marktrecht“ hat übrigens mit dem Begriff „Marktortprinzip“ überhaupt nichts zu tun. Das Marktrecht wurde im Mittelalter eingeführt. Da wurde Städten das Recht eingeräumt, Wochen- oder Jahrmärkte abzuhalten und hierfür z.B. Steuern zu erheben. Das gibt es bis heute.


    ______________________________


    Und auf noch etwas bin ich gestoßen:

    Link (https)

    Hier schreiben Sie:

    „Hallo wiru_historycard

    Klar geht hie und da etwas verloren, von meinen über 20'000 Sendungen sind total 8 Stück verloren gegangen! Nachweisbar! Etliche mehr seien nicht angekommen ! Kann ja auch mal vorkommen, Paypal hat jeweils das Geld rückerstattet!

    Meist waren es kleinere Beträge!

    Ganz krass ar ein Fall im Elsass, ein Kunde behauptete er habe die Briefmarken nicht bekommen! Es war ein Grossbrief mit einer wunderschönen Frankatur. Ich erkundigte mich also auf dem Postamt des Dorfes und fragte nach, so ein Brief bleibt den Verteilern gerne mal in erinnerung! So auch in diesem Fall! Die Beamtin hat mir versichert, dass Sie den Brief dem Kunden ausgehändigt habe!

    Mit dieser Aussage konfrontiert krebste er zurück und meinte er habe es verwechselt, ein anderer Brief von einem anderem Verkäufer sei nicht angekommen.

    In einem weiteren Fall hat die Sekretärind den Brief falsch verteilt.
    Ich bin kein gewerblischer Verkäufer, mein Verkaufserlös liegt unter dem für Franreich geltenden Limit! In der BRD wäre ich vermutlich ein gewerblicher!

    Doch eines ist für mich ganz klar: Zahlungen per PAYPAL oder DELCAMPE-PAY oder anderen BEZAHLDIENSTEN, die Kosten verursachen werden prinzipiell nur noch mit Trackingnummer versandt! Das kostet mehr, bietet aber eine Garantie, dass die Ware ankommt! Auch erhält jder Käufer eine Bestätigungsemail mit einem Scan des Briefes, welcher verschickt wurde.

    So, jetzt habe ich wieder viel zu viel geschrieben, kein wunder bei diesem Wetter!
    Weiterhin viel Spass beim Sammeln, kaufen und verkaufen

    mit freundlcihen Grüssen
    Martin“

    Es gibt in Europa kein Land, in dem „über 20.000 Sendungen“ eines Verkäufers als „privat“ angesehen werden. Häufig werden Einordnungen oder Auskünfte des Finanzamtes als Argument benutzt, die angebliche Gewerblichkeit in Abrede zu stellen.

    Dazu muß man wissen, daß zwischen der fiskalischen und der wettbewerbsrechtlichen Betrachtung Welten liegen. Das Finanzamt interessiert sich i.d.R. nur für Gewinne. Wettbewerbsrechtlich kommt es darauf aber gerade nicht an. Es ist weder eine Gewinnerzielung noch eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

    Im Klartext: Sie verstoßen in allen europäischen Ländern gegen die Regeln des lauteren Wettbwerbs.
    • Erstellt am 29.04.2021 um 07:23
    • #1273388
    Hallo werkenntihnnicht !

    Ich würde Sie bitten meinen Firmennamen bei Ihren Streitgesprächen :smash: hier im Forum nicht zu verwenden ! Auf Antwort bitte verzichten da kein Interesse besteht !

    LfG Rudolf !
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Die Informationen sind nicht mehr verfügbar, da das Konto dieses Benutzers gelöscht wird (DSGVO-Grundverordnung).
    • Erstellt am 30.04.2021 um 15:57
    • #1273928
    Guten Tag
    Das Elsass ist relativ nahe bei uns, im Vergleich zur Distanz bis zum Mond!
    Es sind nur ca. 450 km!
    Ist mir schon klar, dass es auch in Hamburg gutes Essen gibt sowie auch
    das Miniatur Wunderland in Hamburg! 2003 waren wir das letzte Mal in Hamburg
    im Februar, Essen bei einem Sternekoch! Nie wieder - wir verliessen das Lokal
    vor dem Dessert!

    Und solange ich meine Sammlung nicht verkauft habe, bleich ich Euch erhalten.
    Schönen 1.. Mai und viel Spass weiterhin
    Martin
  • LenzMontagny

    3872 Beiträge

    Frankreich

    Hallo Martin !

    Auch ich finde es schade wenn Du ich hier verabschiedest . Lass Dich bei dieser Hetzjagd nicht unterkriegen . Ich wusste warum ich keine Briefmarken mehr anbiete . Habe die meisten jetzt verschenkt . Mit meinen Ansichtskarten habe ich genug zu tun . Gestern wieder sehr viele neue Kunden dazu gewonnen .

    Ich bekomme bald meine zweite Corona-Impfung . Unser Haus wird gerade General Saniert . Totales Chaos . Habe 4 Wochen in einer Pension geschlafen . Jetzt sind WC und Bad einmal fertig . Neue Fenstern sind auch schon in der Wohnung . Sanierung dauert noch bis Oktober . Habe jetzt einen wunderschönen Sommer ohne Balkonien .

    Falls Du einmal in die Steiermark kommst bist Du herzlich eingeladen .

    Über den APHV möchte ich mich hier nicht mehr äußern . Das ist mir einfach zu blöd . Falls ich eimal eine Briefmarkensammlung erbe würde ich sie verschenken .

    Mach weiter so und bleib gesund ! :cool2:
    • Erstellt am 30.04.2021 um 21:15
    • #1273937
    Lieber rudol

    Das kenne ich, wir haben die Renovation hinter und, noch 2 Türen und das Haus ist fertig, wobei die uns die Bude stürmen und eine Wärmepumpenheizung einbauen wollen!
    Einen schönen 1. Mai wünsche ich und weiterhin viel Spass mit den postkarten, ist ja auch ein interessantes Gebiet - wenn ich denke, dass wir hier in 42840 Montagny über 250-300 verschiedene Postkarten haben!
    In Frankreich gibt es sehr viele Postkartensammler.
    Viele herzliche Grüssen nach Oesterreich, demLand meiner Vorfahren.
    Martin

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