Briefmarken, Abbildungen, Dokumente und ähnliches aus der Zeit des III. Reichs.
Auktionsbeobachter und Bieter versichern, dass sie das angebotene Los und die darin abgebildeten Darstellungen und Texte aus der Zeit des III. Reichs "nur zu Zwecken staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient" erwerben (§ 86 StGB).