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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 18:15:26 |
Wiking_henry [100% (820x)]
| Localisation: |
Allemagne |
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292 |
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Hi @all:
uns ist heute was merkwürdiges passiert:
Meine Frau hatte versucht, mir ein paar alte Postkarten per Sammelgebot mit niedrigerem Gesamtpreis als Geburtstagsgeschenk zu kaufen.
Dieses Gesamt-Untergebot wurde vom Verkäufer abgelehnt.
Damit wäre ( aus meiner Sicht ) der Fall doch eigentlich abgeschlossen, oder
Heute morgen ( 4 Wochen später !!!) erhielt meine Frau eine Mail von Delcampe, dass der Verkäufe rmit dem Untergebot einverstanden sei und sie die 3 Postkarten gekauft habe.
Es war schon ein größerer Betrag und meine Frau hatte mir natürlich etwas anderes zum Geburtstag geschenkt.
ACHTUNG ! BEISPIEL:
Ich stelle mir gerade vor, ich habe ein Untergebot für eine teure Briefmarkensammlung im Wert von einigen Tausend Euro abgegeben und der Verkäufer lehnt ab. Als Trost kaufe ich mir andere Marken im gleichen Wert um mich selbst zu trösten.
4 Wochen später erhalte ich die Mail, dass der Verkäufer der teuren Briefmarkensammlung mein Untergebot akzeptiert hat und ich die Sammlung gekauft habe.
Wie sieht das rechtlich aus
Wenn der Verkäufer erst ablehnt, kann er doch nicht einfach nach einer gewissen Zeit einverstanden sein und dann doch verkaufen (meine Meinung).
Muss hier nicht nachgebessert werden seitens Delcampe
Danke im Voraus
Henry
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Connaissez-vous tous les services Delcampe ?
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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 19:14:14 |
Stoebki [100% (22254x)][PRO]

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Allemagne |
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Hi @all:
uns ist heute was merkwürdiges passiert:
Meine Frau hatte versucht, mir ein paar alte Postkarten per Sammelgebot mit niedrigerem Gesamtpreis als Geburtstagsgeschenk zu kaufen.
Dieses Gesamt-Untergebot wurde vom Verkäufer abgelehnt.
Damit wäre ( aus meiner Sicht ) der Fall doch eigentlich abgeschlossen, oder
Heute morgen ( 4 Wochen später !!!) erhielt meine Frau eine Mail von Delcampe, dass der Verkäufe rmit dem Untergebot einverstanden sei und sie die 3 Postkarten gekauft habe.
Es war schon ein größerer Betrag und meine Frau hatte mir natürlich etwas anderes zum Geburtstag geschenkt.
ACHTUNG ! BEISPIEL:
Ich stelle mir gerade vor, ich habe ein Untergebot für eine teure Briefmarkensammlung im Wert von einigen Tausend Euro abgegeben und der Verkäufer lehnt ab. Als Trost kaufe ich mir andere Marken im gleichen Wert um mich selbst zu trösten.
4 Wochen später erhalte ich die Mail, dass der Verkäufer der teuren Briefmarkensammlung mein Untergebot akzeptiert hat und ich die Sammlung gekauft habe.
Wie sieht das rechtlich aus
Wenn der Verkäufer erst ablehnt, kann er doch nicht einfach nach einer gewissen Zeit einverstanden sein und dann doch verkaufen (meine Meinung).
Muss hier nicht nachgebessert werden seitens Delcampe
Danke im Voraus
Henry
Das ist mir auch schon aufgefallen, dass ich Angebote, die ich abgelehnt habe Tage später doch annehmen kann, wenn ich über die Mail von anno dunnemal gehe. Das ist eigentlich nicht Sinn von Angebot und Ablehnung.
Schreib doch nal an den Support. Abgelehnt ist für mich eigentlich das Ende dieser Angelegenheit. Wie das allerdings rechtlich ausschaut, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Schönen Abend an alle.
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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 19:37:58 |
Wiking_henry [100% (820x)]

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Allemagne |
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Das ist mir auch schon aufgefallen, dass ich Angebote, die ich abgelehnt habe Tage später doch annehmen kann, wenn ich über die Mail von anno dunnemal gehe. Das ist eigentlich nicht Sinn von Angebot und Ablehnung.
Schreib doch nal an den Support. Abgelehnt ist für mich eigentlich das Ende dieser Angelegenheit. Wie das allerdings rechtlich ausschaut, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Schönen Abend an alle.
@Stoebki,
danke für deine Meinung und den Tip.
Werde ihn befolgen, dass man das zumindest nachbessert.
Noch einen schönen Abend
Henry
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| | Participez au Concours Delcampe et gagnez un superbe timbre d'Australie |
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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 20:58:26 |
Mystamps4you [100% (1381x)]

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Danemark |
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Hi @all:
uns ist heute was merkwürdiges passiert:
Meine Frau hatte versucht, mir ein paar alte Postkarten per Sammelgebot mit niedrigerem Gesamtpreis als Geburtstagsgeschenk zu kaufen.
Dieses Gesamt-Untergebot wurde vom Verkäufer abgelehnt.
Damit wäre ( aus meiner Sicht ) der Fall doch eigentlich abgeschlossen, oder
Heute morgen ( 4 Wochen später !!!) erhielt meine Frau eine Mail von Delcampe, dass der Verkäufe rmit dem Untergebot einverstanden sei und sie die 3 Postkarten gekauft habe.
Es war schon ein größerer Betrag und meine Frau hatte mir natürlich etwas anderes zum Geburtstag geschenkt.
ACHTUNG ! BEISPIEL:
Ich stelle mir gerade vor, ich habe ein Untergebot für eine teure Briefmarkensammlung im Wert von einigen Tausend Euro abgegeben und der Verkäufer lehnt ab. Als Trost kaufe ich mir andere Marken im gleichen Wert um mich selbst zu trösten.
4 Wochen später erhalte ich die Mail, dass der Verkäufer der teuren Briefmarkensammlung mein Untergebot akzeptiert hat und ich die Sammlung gekauft habe.
Wie sieht das rechtlich aus
Wenn der Verkäufer erst ablehnt, kann er doch nicht einfach nach einer gewissen Zeit einverstanden sein und dann doch verkaufen (meine Meinung).
Muss hier nicht nachgebessert werden seitens Delcampe
Danke im Voraus
Henry
@Wiking_henry
Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist das Kaufangebot mit der Ablehnung des Verkäufers, in den Verkauf einzutreten, beendet.
Das Verfahren gilt als abgeschlossen da das Kaufgesuch vom Verkäufer abgewiesen wurde.
Eine Verpflichtung zur Abnahme der Ware durch den Kaufinteressent besteht danach nicht mehr.
Viele Grüße aus dem sonnigen Dänemark
Hans
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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 22:14:37 |
Ammso [100% (13982x)]
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@Wiking_henry
Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist das Kaufangebot mit der Ablehnung des Verkäufers, in den Verkauf einzutreten, beendet.
Das Verfahren gilt als abgeschlossen da das Kaufgesuch vom Verkäufer abgewiesen wurde.
Eine Verpflichtung zur Abnahme der Ware durch den Kaufinteressent besteht danach nicht mehr.
Viele Grüße aus dem sonnigen Dänemark
Hans
Hallo,
Solange derjenige der ein Untergebot abgeben hat, sein abgelehntes Untergebot nicht zurückzieht hat der Verkäufer das Recht das Untergebot zu einen späteren Zeitpunkt doch noch anzunehmen. Der spätere Zeitpunkt ist nicht definiert.
Das Untergebot verschwindet nämlich nach einer Ablehnung nicht automatisch. Der Bieter muß es löschen so wie bei den Beobachtungen.
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Brian Reeve Stamp Auctions - Sale No. 319
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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 22:33:14 |
Mystamps4you [100% (1381x)]

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Danemark |
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211 |
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Hallo,
Solange derjenige der ein Untergebot abgeben hat, sein abgelehntes Untergebot nicht zurückzieht hat der Verkäufer das Recht das Untergebot zu einen späteren Zeitpunkt doch noch anzunehmen. Der spätere Zeitpunkt ist nicht definiert.
Das Untergebot verschwindet nämlich nach einer Ablehnung nicht automatisch. Der Bieter muß es löschen so wie bei den Beobachtungen.
@Butler1
Hej,
nur weil bei Delcampe das Kaufangebot bei Ablehnung des Verkäufers, dieses anzunehmen, nicht automatisch gelöscht wird, entsteht dadurch keine rechtliche Verpflichtung für den Interessenten, bei nachträglicher Meinungsänderung des Anbieters, dieses anzunehmen.
Mit der Ablehnung des Kaufangebotes ist dieses Angebot erloschen.
Der damalige Interessent kann das erneute Anbieten der Ware zum neuen Preis akzeptieren, muß aber nicht.
Es ist auch nicht erforderlich auf das Angebot des Verkäufers zu antworten, dies ist allerdings der Höflichkeit wegen durchaus angebracht, zu tun.
Hans
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Seltsames Delcampe
Ven 3 Jun 2011 22:38:03 |
Martin_de_montagny [100% (18490x)]

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France |
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@Butler1
Hej,
nur weil bei Delcampe das Kaufangebot bei Ablehnung des Verkäufers, dieses anzunehmen, nicht automatisch gelöscht wird, entsteht dadurch keine rechtliche Verpflichtung für den Interessenten, bei nachträglicher Meinungsänderung des Anbieters, dieses anzunehmen.
Mit der Ablehnung des Kaufangebotes ist dieses Angebot erloschen.
Der damalige Interessent kann das erneute Anbieten der Ware zum neuen Preis akzeptieren, muß aber nicht.
Es ist auch nicht erforderlich auf das Angebot des Verkäufers zu antworten, dies ist allerdings der Höflichkeit wegen durchaus angebracht, zu tun.
Hans
Es steht ganz klar bei Untergebot:
"Ein Anbieter ist nicht verpflichtet, an ihn gerichtete Preisminderungsanfragen zu beantworten. Die Nichtbeantwortung eines als uninteressant betrachteten Preisvorschlags kann einen Kaufinteressenten dazu bewegen, einen höheren Vorschlag zu unterbreiten. Der Anbieter ist berechtigt, ein abgelehntes Angebot im Nachhinein doch noch anzunehmen und umgekehrt, sofern der Bieter seine Anfrage nicht bereits zurückgenommen hat. "
Keine Ahnung ob das rechtich bindend ist, aber ich habe mir angewöhnt abgelehnte Angebot zu annullieren!
mfg
Martin
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Connaissez-vous tous les services Delcampe ?
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Seltsames Delcampe
Sam 4 Jun 2011 07:56:10 |
Wiking_henry [100% (820x)]

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Allemagne |
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Es steht ganz klar bei Untergebot:
"Ein Anbieter ist nicht verpflichtet, an ihn gerichtete Preisminderungsanfragen zu beantworten. Die Nichtbeantwortung eines als uninteressant betrachteten Preisvorschlags kann einen Kaufinteressenten dazu bewegen, einen höheren Vorschlag zu unterbreiten. Der Anbieter ist berechtigt, ein abgelehntes Angebot im Nachhinein doch noch anzunehmen und umgekehrt, sofern der Bieter seine Anfrage nicht bereits zurückgenommen hat. "
Keine Ahnung ob das rechtich bindend ist, aber ich habe mir angewöhnt abgelehnte Angebot zu annullieren!
mfg
Martin
Hui
danke für eure Wortmeldungen. Ist ja dann doch nicht so einfach, wenn es in den Delcampe Regeln verankert ist.
Ich habe die Karten ja auch genommen, da ich sie zu dem Preis ja auch haben wollte.
Wenn ich jetzt nicht das Geld gehabt hätte, wäre die Rechtslage für mich interessant gewesen, wobei man ja über alles reden, und evtl. die Zahlung verschieben kann. Es hätte auf jeden Fall für beide Parteien eine akzeptable Einigung gegeben.
Nochmals vielen Dank
Henry
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